Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich und Anbieter
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie
und Prävention Nimcsovits/Endris und Ihnen, in Ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Verfassung. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Praxis und dem Patienten gehen diesen Alllgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
und Prävention Nimcsovits/Endris und Ihnen, in Ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Verfassung. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Praxis und dem Patienten gehen diesen Alllgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Behandlungsvereinbarung
Vor Beginn der ersten Behandlung schließt der Patient mit dem Leistungserbringer (Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie und Prävention Nimcsovits/Endris) eine Behandlungsvereinbarung ab, in der er über nachfolgende Punkte informiert wird. Zuzahlungsgebühr, Ausfallentschädigung, Zahlungsfrist, Datenschutz. Diese Vereinbarung muss nach Durchsicht und Einverständnis vom Patienten unterschrieben werden.
Gesetzliche Zuzahlung und Befreiung von der Zuzahlung
Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Massage- und Physiotherapiepraxen.
Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine "Praxisgebühr", sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Über die geleistete Zuzahlung erhalten Sie eine Quittung.
Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt. Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Wenn Ihnen von Ihrer Krankenkasse ein Befreiungsausweis ausgestellt wurde, müssen Sie auch keine Zuzahlungsgebühr entrichten.
Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie bei Privatverordnungen sind keine Zuzahlungen zu leisten.
Ausfallhonorar/Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können gemäß § 615 BGB privat in Rechnung gestellt werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Privatkrankenversicherte
Zwischen Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) und dem Heilmittelerbringer (Gemeinschaftspraxis für Physiotherapie und Prävention Nimcsovits/Endris) gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen. Das bedeutet, sie sind, anders als dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, zu keinem Zeitpunkt direkte Vertragspartner.
Ein Vertragsverhältnis besteht zwischen Patient und Leistungserbringer über die Kostenhöhe z.B. in Form einer Honorarvereinbarung einerseits und zwischen dem Patient und seiner PKV über die Kostenübernahme gem. Versicherungstarif andererseits.
Zwischen Therapiepraxis und Privatpatient wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen (Dienstvertrag gem. §611ff. BGB): Der Heilmittelerbringer verpflichtet sich darin, seine definierte therapeutische Leistung zu erbringen, der Patient verpflichtet sich, dem Therapeuten den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die PKV zu zahlen.
Der Privatpatient hat mit seiner privaten Krankenversicherung einen individuellen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Art und Umfang der Kostenerstattung richten sich nach den jeweiligen Vertragsbedingungen. Die Vergütungspflicht gegenüber der Praxis besteht unabhängig von einer vollständigen oder teilweise Erstattung durch die private Krankenversicherung oder Beihilfe.
Schweigepflicht/Datenschutz
Ärzte, Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Der Schutz der anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen Geheimnisse ist umfassend. Ihr behandelnder Arzt kann zur Kontrolle des Therapieverlaufs einen Therapiebericht anfordern. Soweit dies für die Behandlung erforderlich ist, kann ein Austausch behandlungsbezogener Informationen zwischen dem verordnenden Arzt und dem behandelnden Therapeuten erfolgen. Hierfür erteilen Sie mit Ihrer Unterschrift Ihre Einwilligung. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Erreichbarkeit
Während unserer Behandlungen stehen wir Ihnen leider nicht telefonisch zur Verfügung, daher bitten wir Sie auf unserem Anrufbeantworter Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihr Anliegen zu hinterlassen.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
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